Ihr Tierarztbesuch – Tipps für eine stressfreie Erfahrung

Nachfolgend haben wir für Sie einige Informationen zu wichtigen Themen rund um Ihren Tierarztbesuch zusammengestellt.

So bereiten Sie Ihr Tier optimal vor

  • Zeit einplanen: Kommen Sie frühzeitig, damit Ihr Tier in Ruhe ankommen kann
  • Unterlagen mitbringen: Impfpass, Vorbefunde oder Dokumente vom Züchter erleichtern die Behandlung
  • Positive Verstärkung: Leckerchen und sanfte Worte helfen, dass Ihr Tier den Besuch positiv erlebt
  • Ruhige Ausstrahlung: Bleiben Sie gelassen – Ihre Ruhe überträgt sich auf Ihr Tier

Medical Training zu Hause: Gewöhnen Sie Ihr Tier bereits im Alltag behutsam daran, dass Maul, Ohren und Pfoten berührt und untersucht werden. Auch das kurze Anheben der Lippen, das Öffnen des Mauls oder das Üben des Fiebermessens können spielerisch trainiert werden. Solche kleinen Übungen erleichtern spätere Untersuchungen erheblich und helfen Ihrem Tier, den Tierarztbesuch entspannter zu erleben.

Notdienst

Wir haben einen Notdienstring mit 10 weiteren Praxen aus der Umgebung, sodass die Wochenenden und Zeiten außerhalb der regulären Sprechstunden unter der Woche immer abgedeckt sind. Welche Praxis jetzt Notdienst hat, erfahren Sie hier:

Wichtig – Sicherer Transport!

  • Hunde immer mit einer Leine sichern
  • Katzen und Heimtiere in einer Transportbox

Terminsprechstunde

Seit einigen Jahren führen wir eine reine Terminsprechstunde durch. Leider kommt es häufig vor, dass vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden, ohne diese abzusagen. Dies führt zu erheblichen Störungen im Praxisablauf, vor allem, weil Patienten wegen des vollen Terminkalenders abgewiesen werden müssen. Deshalb behalten wir uns vor, für einen reservierten und nicht 24 Stunden vorher abgesagten Termin, eine Ausfallentschädigung zu erheben.

Abrechnung und Versicherungen

Kranken- und OP-Versicherung für Tiere

Infolge der Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte sind die Tierarztkosten für viele Behandlungen deutlich gestiegen; aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Eine erste Orientierung des vielfältigen Angebots an Versicherungen liefert die sogenannte Eisbaumtabelle.

Hier können Sie sich in Ruhe ausführlich über die jeweiligen Kosten, Leistungen und Bedingungen der einzelnen Versicherungen informieren.

Abrechnung

Bitte beachten Sie, dass wir nicht mit den Versicherungen direkt abrechnen, sondern bitten Sie, unsere tierärztlichen Leistungen, Medikamente und Futtermittel unmittelbar nach der Behandlung oder bei der Abholung des Tieres zu bezahlen.

Sie können dies bar, per EC oder Kreditkarte erledigen. Unsere Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer gesetzlichen Regelung, die für alle Tierärzte verpflichtend ist.

Medikamentenabgabe

Hin und wieder kommt es vor, dass wir darum gebeten werden, nicht mehr gebrauchte Medikamente, gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Zum Beispiel, weil ein Tier verstorben ist oder auch eingeschläfert wurde, die gerade angefangene Packung "Tabletten/Kapseln" nicht mehr verwendet werden kann, oder weil eine Therapie nach neuer Diagnose umgestellt werden muss und bereits erworbene Medikamente nicht aufgebraucht wurden.

Leider stößt es dann häufig auf Unverständnis, wenn wir die Patientenbesitzer informieren müssen, Medikamente zur Entsorgung zwar selbstverständlich zurückzunehmen, aber den bereits gezahlten Betrag nicht zurückerstatten können.

Die tierärztliche Hausapotheke unterliegt einigen strengen Vorschriften, wie z.B. dem Arzneimittelgesetz (AMG) und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV). Diese untersagt die Rücknahme von bereits verkauften Medikamenten oder Ergänzungsfuttermitteln.

 

Verstöße gegen die dort beschriebenen Bestimmungen z.B. zur Lagerung, Prüfung und Entsorgung von Medikamenten können Ordnungswidrigkeiten (§97 Abs.3AMG) oder gar Straftaten (§§95 ff. AMG) darstellen.

Da wir über die korrekte Lagerung der Medikamente oder auch der Ergänzungsfuttermittel beim Patientenbesitzer im Unklaren sind und abschließend der Vertriebsweg von Medikamenten auch gesetzlich exakt geregelt ist (§47 AMG Bezug von Arzneimitteln von entsprechenden Stellen) sind wir gezwungen von einer Rücknahme Abstand zu nehmen.